Gilt der Eichstrich auch beim Laden von Elektrofahrzeugen?

DKE

VDE-Anwendungsregel

Damit in der Kneipe an der Ecke richtig eingeschenkt wird, damit die korrekte Menge Benzin aus der Zapfsäule in den Autotank läuft und damit uns Wasser- und Stromzähler nicht beschummeln: immer ist irgendwie die Eichbehörde beteiligt. Und das ist auch gut so, weil wir Verbraucher uns damit sicher fühlen können, dass auch alles mit rechten Dingen zugeht. Während es im Umfeld von Liegenschaften seit Jahrzehnten zu keinerlei Fragen mehr bei der eichrechtskonformen Erfassung von genutztem Wasser, Gas oder Strom kommt, gab es im Rahmen der Elektromobilität noch ein paar Herausforderungen zu lösen. Mit Erscheinen der neuen VDE-Anwendungsregel zum eichrechtskonformen Laden von Elektrofahrzeugen ist nun ein Leitfaden verfügbar, der es Herstellern und Betreibern von Ladeinfrastruktur auf einfache Art und Weise ermöglicht, Ladestrom, Zählung und Abrechnung eichrechtskonform abzuwickeln.

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