Dem Brandfall vorbeugen! Prüfung der Feuerwider­standsfähigkeit von Fahr­schachttüren

Fahrschachttüren in Aufzügen müssen eine Barriere gegen die Ausbreitung eines Brandes über den Fahrschacht bilden. Ein entsprechendes Prüfverfahren über die Bestimmung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren ist in der Norm DIN EN 81-58 enthalten, die jetzt überarbeitet wurde. Das Prüfverfahren wird auf Fahrschachttüren angewendet, die einem Brand auf der Flurseite ausgesetzt sein können. Es gilt für alle Arten von Fahrschachttüren, die für den Zugang zu Aufzügen in Gebäuden eingesetzt werden und die Aufgabe haben, die Ausbreitung von Feuer über den Fahrschacht zu verhindern. Es ermöglicht außerdem die Messung des Raumabschlusses sowie von Strahlung und Wärmedämmung.

Gegenüber der Vorgängernorm vom Dezember 2003 wurden unter anderem die Genauigkeit der CO2-Messung (Abschnitt 11.2), der Leckrate (Abschnitt 15.1) und der Kriterien für die Beendigung der Prüfung (Abschnitt 13) geändert. Außerdem wurden der Wert E20 in die Tabelle aufgenommen und Auslegungen umgesetzt. Neue informative Anhänge ergänzen die Norm, zum Beispiel der Anhang E über die Extrapolationsregel für die Leckrate für höhere Türen. Unter Extrapolation versteht man die Bestimmung eines – oft mathematischen – Verhaltens über einen gesicherten Bereich hinaus. Der neue informative Anhang F zum Bericht über das Verhalten des Produkts bei Brandeinwirkung (Beurteilung) und der normative Anhang G zur Kennzeichnung ergänzen diese wichtige Norm.

 

DIN EN 81-58:2018-05 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Überprüfung und Prüfverfahren – Teil 58: Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren“