Digitale Freimachungsvermerke auf Postsendungen – DIN EN 14615 überarbeitet

Die derzeitigen Frankierungen auf Postsendungen, die sogenannten Freimachungsvermerke, enthalten Angaben wie den Portowert, das Einlieferungsdatum der Postsendung oder die Gerätekennung der Frankiermaschine. Diese Vermerke, die bislang im Hochdruckverfahren auf die Postsendungen aufgebracht werden, sind jedoch nicht für die Datenerfassung per Computer geeignet. Das soll sich jetzt mit der Einführung der Digitaldrucktechnologie ändern. Mithilfe von digitalen Freimachungsvermerken können wesentlich mehr Informationen auf Postsendungen untergebracht werden. Somit wird die Möglichkeit einer effektiveren Übertragung der Informationen von Post­sendungen geschaffen.

Die Norm DIN EN 14615 beschreibt ein Verfahren für die Entwicklung von Spezifikationen für Anwendungsfälle von digitalen Freimachungsvermerken, das heißt für Anwendungen, die mit den digitalen Druck- und Bilddatenerfassungstechnologien in der Postindustrie verknüpft sind, größtenteils für den Nachweis der Portoabrechnung beziehungsweisebezahlung.

Bei dem in der Norm ­beschriebenen Verfahren handelt es sich um eine Empfehlung. Mit der Verwendung dieses Verfahrens soll sichergestellt ­werden, dass alle relevanten Aspekte des ­Gestaltungsverfahrens für die Vermerke berücksichtigt wurden und dass die daraus folgende technische Beschreibung so aufgebaut ist, dass sie mit anderen, von Dritten erstellten technischen Beschreibungen vergleichbar ist.

Im Zuge der Überarbeitung von DIN EN 14615 vom August 2005 ­wurden die empfohlene Druckauflösung von mindestens 300 dpi ergänzt, die Tabellen und der Anhang K überarbeitet sowie die Literaturhinweise aktualisiert und ergänzt.

 

DIN EN 14615:2017-12 „Postalische Dienst­leistungen – Digitale Freimachungsvermerke – Anwendungen, Sicherheit und Gestaltung“