Hochaktuell und immens wichtig: Sicherheit bei Aufzügen in Erdbebengebieten

Auch im Jahr 2018 waren wieder weltweit Erdbeben mit gewaltigem Zer­störungsfaktor zu verzeichnen. In den gefährdeten Gebieten der Industriestaaten werden erdbebensichere Häuser errichtet, die bei moderaten Beben intakt bleiben sollten. Aber wie sicher sind Aufzüge in diesen Häusern? Zusätzliche Sicherheitsregeln für Lasten- und Personenaufzüge für den Schutz von Personen und Gegenständen vor Risiken, wie sie durch Erdbeben entstehen, im Zusammenhang mit der Nutzung, Instandhaltung, Prüfung und dem Notbetrieb von Aufzügen unter Erdbebenbedingungen enthält die Norm DIN EN 81-77.

In der Norm wird auf die betreffenden maschinellen Einrichtungen hinsichtlich der Aufzüge und die Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse hingewiesen. DIN EN 81?77 wurde überarbeitet, um Verluste an Menschenleben zu vermeiden und das Ausmaß von Verletzungen zu verringern. Auch soll verhindert werden, dass Personen im Aufzug eingeschlossen werden. Beschädigungen sowie umweltbezogene Probleme im Zusammenhang mit dem Austreten von Öl sollen vermieden und die Anzahl nicht funktionstüchtiger Aufzüge verringert werden.

Die Norm enthält zusätzliche Anforderungen zu

  • DIN EN 81-20:2014-11 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 20: Personen- und Lastenauf­züge; Deutsche Fassung EN 81?20:2014“ und
  • DIN EN 81-50:2015-02 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Prüfungen – Teil 50: Konstruktionsregeln, ­Berechnungen und Prüfungen von ­Aufzugskomponenten; Deutsche Fassung EN 81-50:2014“.

Sie gilt für neue Personenaufzüge und Lastenaufzüge, kann aber auch als Grundlage zur Verbesserung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge herangezogen werden. Die Norm behandelt nur die Auswirkungen von Erdbeben, jedoch nicht deren Eigenschaften.

DIN EN 81-77:2019-01 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 77: Aufzüge unter Erdbebenbedingungen“