Pünktlich zum Saisonstart erschienen: DIN EN 15288-1 und -2 über Schwimmbäder

Die Schwimmbadsaison ist eröffnet und es geht aus den Schwimmhallen wieder in die Freibäder – nun ist Sicherheit gefragt. Diese beginnt für die Badegäste und das Personal bereits bei der Planung und dem Bau von neuen Schwimmbädern oder der Modernisierung von bestehenden Schwimmbädern und reicht bis zu deren Betrieb.

Es gibt eine breite Palette unterschiedlicher Typen von Schwimmbädern, die in den Normen DIN EN 15288-1 und -2 klassifiziert sind. Das Angebot reicht von Wasserparks mit täglich Tausenden von Besuchern und kommunalen Schwimmbädern (Typ 1) über Schwimmbäder in Hotels und Pensionen (Typ 2) bis zu allen anderen Schwimmbädern für die öffentliche Nutzung (Typ 3). Ein solch weites Feld setzt eine Abstufung der sicherheitstechnischen Anforderungen unter Berücksichtigung des jeweiligen Gefährdungspotenzials voraus.

Die Normen DIN EN 15288-1 und DIN EN 15288-2 enthalten sicherheitstechnische Anforderungen an die Planung und den Bau sowie den Betrieb von nach diesen Normen klassifizierten Schwimmbadtypen. Teil 1 enthält Hinweise zu den Risiken, die mit den Planungs- und Baumerkmalen verbunden sind. Die Anforderungen in diesem Teil gelten für alle neuen Schwimmbäder und, soweit anzuwenden, für die teilweise oder vollständige Sanierung von bestehenden Schwimmbädern.

Teil 2 behandelt die Risiken für Personal und Nutzer, die mit dem Betrieb von öffentlichen Schwimmbädern beschäftigt sind. Er nennt die Vorkehrungen, die zu treffen sind, um die Sicherheit in Schwimmbädern zu gewährleisten, Anforderungen an die Organisation und an den Betriebsablauf sowie Anweisungen an die Nutzer.

Die Normen enthalten Anforderungen, Empfehlungen und Anmerkungen. Die Erfüllung der Anforderungen ist verbindlich, während Empfehlungen auf optimale Verfahren hinweisen und Anmerkungen zusätzliche Informationen oder Erklärungen geben.

DIN EN 15288-1:2019-05 „Schwimmbäder – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau“

DIN EN 15288-2:2019-05 „Schwimmbäder – Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb“