Rückverfolgbarkeit von Fischereiprodukten – Angaben in der Vertriebskette von Fang- und Zuchtfisch

Allgemein besteht eine steigende Nachfrage nach detaillierten Angaben über die Art und Herkunft von Lebensmitteln. Deren Rückverfolgbarkeit ist deshalb eine gesetzliche und kommerzielle Notwendigkeit. Die Rückverfolgbarkeit bezieht nicht nur die grundlegende Anforderung mit ein, dass Produkte durch die Lieferkette vom Ursprung bis zum Bestimmungsort und umgekehrt physisch verfolgt werden können. Sie bietet auch die Möglichkeit, Angaben darüber machen zu können, woraus Lebensmittel hergestellt sind und was mit ihnen erfolgt ist. Die letztgenannten Gesichtspunkte der Rückverfolgbarkeit sind wichtig in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit, Qualität und Kennzeichnung. Die Informationen, die in der Vertriebskette von Fang- und Zuchtfisch zu dokumentieren sind, sind in den Normen DIN ISO 12875 und DIN ISO 12877 beschrieben.

Die Normen geben Auskunft darüber, wie Fischereiprodukte gekennzeichnet werden müssen und wie die Angaben über die Produkte von jedem Lebensmittelunternehmen erarbeitet und geführt werden müssen, die mit ihnen physisch innerhalb der Lieferketten handeln. Sie gelten für die Lieferung von Fang- und Zuchtfisch und dessen Produkten für den menschlichen Verzehr, vom Fang beziehungsweise von Fischmehl, Aufzucht und Fischfarmbetrieb bis zu den Einzelhändlern oder Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben.

DIN ISO 12875:2019-06 „Rückverfolgbarkeit von Fischereiprodukten – Beschreibung der Informationen, die in der Vertriebskette von Fangfisch aufzuzeichnen sind“

DIN ISO 12877:2019-06 „Rückverfolgbarkeit von Fischereiprodukten – Beschreibung der Informationen, die in der Vertriebskette von Zuchtfisch aufzuzeichnen sind“