Video-Ereignis-datenschreiber für Straßen-verkehrsunfälle

Was die Blackbox für die Luftfahrt, ist der Video-Ereignisdatenschreiber (EVDR) für den Straßenverkehr. Seine Aufgabe ist es, Daten aufzuzeichnen, um später eine Rekonstruktion des Unfallhergangs zu ermöglichen. Im Mai 2018 wurden Video-Ereignisdatenschreiber als gerichtsverwertbar erklärt.

Die neue Norm DIN EN 63005-1 enthält grundlegende Anforderungen an EVDR für Straßenverkehrsunfälle. Das System dient zur Erkennung und Analyse von Unfallursachen anhand von Videodaten einer Frontkamera und anderen vor und nach Unfällen aufgezeichneten Informationen. Zusätzlich zu den Videodaten der Frontkamera und dem Fahrzeugverhalten können auch Videodaten mit Seiten- oder Heckkameras aufgezeichnet werden, um eine umfassende Bestimmung von Unfallursachen und Analyse von Kollisionen zu ermöglichen.

EVDR dürfen ausschließlich für die vorgenannten Zwecke und an genehmigten Orten eingesetzt werden.

DIN EN 63005-1:2018-10 „Video-Ereignisdatenschreiber für Straßenverkehrsunfälle – Teil 1: Grundlegende Anforderungen“