Was fließt wo durch? Sicherheit beim Umgang mit Rohrleitungen

Bei der Sanierung von Gebäuden, vor allem von Betrieben, oder in Gefahrensituationen wie einem Brand ist es wichtig zu wissen, welche Stoffe durch die im Gebäude befindlichen Rohrleitungen fließen. Nur so ist der richtige Umgang mit Gefahrstoffen wie Säuren, Laugen oder brennbaren Gasen möglich.

Eine fehlende Kennzeichnung der Rohrleitungen kann lebensgefährlich sein. Um Unfälle und gesundheitliche Schäden von Personen zu vermeiden, ist die deutliche Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem jeweiligen Durchflussstoff in § 23 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgeschrieben. Die Durchflussstoffe sind nach Gruppen eingeteilt, jede Gruppe wird mit einer anderen Farbe gekennzeichnet.

Die für die Kennzeichnung von Rohrleitungen relevante Norm DIN 2403 wurde überarbeitet. Sie enthält Anforderungen an die Kennzeichnung, deren Art und Weise und die Kennzeichnung besonderer Rohrleitungen. Im Anhang A der Norm sind die in der EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-VO) enthaltenen Gefahrenpiktogramme zu finden.

DIN 2403:2018-10 „Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff“